Die Unternehmensform unter dem Aspekt der Steueroptimierung

Juni 2011

   

Um die steuerliche Doppelbelastung bei Dividendenausschüttungen zu mildern, sind Bund und verschiedene Kantone dazu übergegangen, die Dividenden unter bestimmten Bedingungen privilegiert zu besteuern. Die Besteuerung erfolgt dabei entweder zum Teilsatzverfahren (Kanton Appenzell Innerrhoden) oder zum Teilbesteuerungsverfahren (Bund). Wichtigste Bedingungen für die Privilegierung sind, dass die Firma zwingend den Sitz in der Schweiz haben muss und dass es sich um eine qualifizierte Beteiligung (Mindestbeteiligung von 10% an der ausschüttenden Gesellschaft) handelt.

 

Der Kanton Appenzell Innerrhoden hat im Steuergesetz per 01.01.2011 eine weitere Option geschaffen, die wirtschaftliche Doppelbesteuerung zu mildern. Ab dem Geschäftsjahr 2011 müssen Gewinne bei juristischen Personen, die in Form von Dividenden sofort ausgeschüttet werden, nur noch mit 50% gegenüber dem ordentlichen Tarif besteuert werden (Doppeltarif bei der Gewinnsteuer).

 

Die Gesamtsteuerbelastung kann durch die Wahl der Rechtsform einerseits und durch die Gestaltung der Höhe des Lohnbezuges respektive des Dividendenbezuges anderseits optimiert werden.

 

Fazit: Modellrechnungen zeigen, dass eine Optimierung der Gesamtabgaben (Steuern und AHV) durchaus möglich ist. Im Einzelfall sind aber verschiedene andere Kriterien mit zu berücksichtigen, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen werden kann. So sind z.B. bei der Höhe des Unternehmerlohnes folgende Faktoren zu berücksichtigen:

 

  • Ist das Gehalt an den Geschäftsführer, der gleichzeitig Aktionär ist, gemäss den Bestimmungen der AHV „marktgerecht“ (i.d.R. mind. CHF 120‘000)?
  • Ist der Versicherungsschutz des Unternehmers ausreichend (im Alter oder bei Arbeitsunfähigkeit)?
  • Genügt die persönliche Vorsorge für das Alter?
  • Wie sehen die übrigen Einflussgrössen auf das steuerbare Einkommen aus (Einzahlungen in die 3. Säule, Einkäufe in die Pensionskasse, steuerlich abzugsfähige Unterhaltskosten bei Liegenschaften etc.)?

 

Als Steuerberatungsunternehmen mit ausgewiesenen Fachkräften unterstützen wir Sie gerne in Fragen zur optimalen Wahl der Rechtsform Ihres Unternehmens oder zur Steueroptimierung.

  

 

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