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Landsgemeindebeschluss zur Revision des Steuergesetzes (StG)

16.12.2019

Am 19. Mai 2019 hat das Schweizer Stimmvolk das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) angenommen. Mit dem Gesetz werden verschiedene steuerliche Rahmenbedingungen neu gelegt, insbesondere wird die steuerliche Sonderbehandlung von Statusgesellschaften aufgehoben. Die Änderungen bedingen verschiedene Anpassungen im kantonalen Steuerrecht. Der Grosse Rat hat die von der Standeskommission ausgearbeitete Vorlage zur Revision des Steuergesetzes diskutiert. Es wurden noch einzelne Abklärungen gewünscht. Die Standeskommission wird darüber an der zweiten Lesung des Geschäfts Bericht erstatten. Die Vorlage soll der Landsgemeinde 2020 unterbreitet werden, damit die Änderungen auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt werden können. Weil die Bundesvorlage bereits am 1. Januar 2020 in Kraft tritt, wird die Standeskommission für 2020 eine Übergangsregelung erlassen.

Wir haben in Juni-Newsletter schon ausführlich über die AHV-Steuervorlage (STAF) berichtet. (siehe Box)

AHV-Steuervorlage (STAF)

Vollständiger Newsartikel vom 26. Juni 2019

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