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MWST-Sätze erhöhen sich

20.04.2023

Am 1. Januar 2024 tritt die Reform AHV 21 in Kraft. Sie beinhaltet auch die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer.

Damit gelten ab 1. Januar 2024 folgende Mehrwertsteuersätze: Der Normalsatz beträgt neu 8.1 Prozent (aktuell 7.7), der Sondersatz für Beherbergungen steigt auf 3.8 Prozent (aktuell 3.7) und für den reduzierten Satz gelten neu 2.6 Prozent (aktuell 2.5).

Die neuen MWST-Sätze sind entsprechend in der Fakturierungssoftware zum Jahreswechsel hin zu mutieren. Erfolgt eine Rechnungsstellung noch im alten Jahr (2023) mit Leistungen im 2024, sind auf diesen Rechnungen für die anteiligen Leistungen im 2024 bereits die neuen MWST-Sätze aufzuführen (z.B. Vorausrechnungen für Abo-Dienstleistungen, Mietzinsen, etc.).

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