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Neue UVG-Beiträge ab 2020

16.12.2019

Gemäss Unfallversicherungsgesetz bezahlt man als Arbeitgeber die Prämien für Berufsunfälle. Die Prämien für Nichtberufsunfälle gehen zulasten des Arbeitnehmers. Auf den 1. Januar 2020 werden diese Beiträge erhöht. Der Umlagebeitrag steigt von 2 auf 5 Prozent der Nettoprämien für die Berufsunfall- und Nichtberufsunfallversicherung. Achten Sie als Arbeitgeber darauf, dass Sie die Prämiensätze in Ihren Lohnsystemen rechtzeitig anpassen. Der Umlagebeitrag dient dazu, den Teuerungsausgleich auf langfristigen Leistungen (v. a. Invaliden- und Hinterlassenenrenten) zu finanzieren.

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