Was suchen Sie?

Sozialversicherungen: Beiträge und Leistungen 2020

16.12.2019
  Ab 1.1.2020 Bisher

1. Säule, AHV/IV/EO – Beiträge Unselbstständigerwerbende

   
Beitragspflicht: ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs.    
AHV 8.70% 8.40%
IV 1.40% 1.40%
EO 0.45% 0.45%
Total vom AHV-Bruttolohn (ohne Familienzulagen) 10.55% 10.25%
Je ½ der Prämien zulasten Arbeitgeber/Arbeitnehmer.    
     

1. Säule, AHV/IV/EO – Beiträge Selbstständigerwerbende

   
Maximalsatz 9.95% 9.65%
Maximalansatz gilt ab einem Einkommen von (pro Jahr) CHF 56'900 CHF 56'900
Unterer Grenzbetrag (pro Jahr) CHF 9'500 CHF 9'500
Für Einkommen zwischen CHF 9'500 und CHF 56'900 kommt die sinkende Beitragsskala zur Anwendung.    
Nichterwerbstätige und Personen ohne Ersatzeinkommen bezahlen pro Jahr den Mindestbeitrag von CHF 496 CHF 482
Beitragspflicht: ab 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs.    
     
Beitragsfreies Einkommen    
Für AHV-Rentner (pro Jahr) CHF 16'800 CHF 16'800
Nur auf Verlangen des Versicherten abzurechnen, auf geringfügigem Entgelt pro Jahr und Arbeitgeber CHF 2'300 CHF 2'300
Davon ausgenommen sind Kunstschaffende und Personen, die im Privathaushalt arbeiten (z.B. Reinigungspersonal).    
Personen bis Ende des 25. Altersjahrs, deren Einkommen aus Tätigkeit in Privathaushalten CHF 750 nicht übersteigt, sind von der AHV-Beitragspflicht befreit. Die jungen Erwachsenen können aber verlangen, dass Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge mit der AHV abgerechnet werden. CHF 750 CHF 750
     

1. Säule – Arbeitslosenversicherung

   
Beitragspflicht: alle AHV-versicherten Arbeitnehmer.    
Bis zu einer Lohnsumme von (pro Jahr) CHF 148'200 CHF 148'200
ALV-Beitrag je ½ zulasten Arbeitgeber/Arbeitnehmer 2.20% 2.20%
Solidaritätsbeitrag bei einer Lohnsumme von über CHF 148'200 (pro Jahr).    
ALV-Beitrag je ½ zulasten Arbeitgeber/Arbeitnehmer 1.00% 1.00%
     

1. Säule – AHV-Altersrenten

   
Minimal (pro Monat) CHF 1'185 CHF 1'185
Maximal (pro Monat) CHF 2'370 CHF 2'370
Maximale Ehepaarrente (pro Monat) CHF 3'555 CHF 3'555
Die Rente kann um maximal zwei Jahre vorbezogen werden; Kürzungssatz: 6,80% (pro Jahr).    
     

2. Säule – berufliche Vorsorge

   
Beitragspflicht: ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs für die Risiken Tod und Invalidität.    
Ab 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahrs zusätzlich auch Alterssparen.    
Eintrittslohn pro Jahr CHF 21'330 CHF 21'330
Minimal versicherter Lohn nach BVG pro Jahr CHF 3'555 CHF 3'555
Oberer Grenzbetrag nach BVG pro Jahr CHF 85'320 CHF 85'320
Koordinationsabzug pro Jahr CHF 24'885 CHF 24'885
Maximal versicherter Lohn nach BVG pro Jahr CHF 60'435 CHF 60'435
Gesetzlicher Mindestzinssatz 1.00% 1.00%
     

2. Säule – Unfallversicherung

   
Beitragspflicht Berufsunfall: alle Arbeitnehmer inkl. Praktikanten, Lernende usw.    
Beitragspflicht Nichtberufsunfall: alle Arbeitnehmer, deren wöchentliche Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber mindestens acht Stunden beträgt, sind auch gegen Nichtberufsunfall zu versichern.    
     
Maximal versicherter UVG-Lohn pro Jahr CHF 148'200 CHF 148'200
Prämien Berufsunfall zulasten Arbeitgeber. Prämien Nichtberufsunfall zulasten Arbeitnehmer.    
     

3. Säule – gebundene Vorsorge (freiwillig)

   
Die gebundene Vorsorge 3a kann maximal fünf Jahre über das ordentliche Rentenalter (64./65. Altersjahr) hinaus geäufnet werden; die Beiträge sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Die Voraussetzungen sind, dass weiterhin eine Erwerbstätigkeit besteht und ein AHV-pflichtiges Einkommen abgerechnet wird.    
     
Steuerbegünstigte Einlagen in die gebundene Säule 3a können auch von AHV-Rentnern geleistet werden, die einen AHV-Lohn von weniger als CHF 1'400 pro Monat beziehen und somit keine AHV-Beiträge abrechnen.    
     
     
Erwerbstätige mit 2. Säule CHF 6'826 CHF 6'826
Erwerbstätige ohne 2. Säule maximal 20% des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 34'128 CHF 34'128
     

Sozialversicherungen: Beiträge und Leistungen 2020 als PDF

Zurück