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Steuern: Liegenschaftskosten über zwei Jahre abziehen

28.09.2021

Ab dem Steuerjahr 2020 können Aufwendungen für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen sowie Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau neu in den zwei nachfolgenden Steuerperioden abgezogen werden, soweit sie in derjenigen Steuerperiode, in welcher sie angefallen sind, steuerlich nicht vollständig berücksichtigt werden konnten. In der Vergangenheit fielen Liegenschaftskosten, die zu einem negativen steuerbaren Einkommen führten, ins Leere und waren steuerlich nicht mehr anrechenbar.

Beim Umfang der Übertragung muss allerdings auf das Reineinkommen, nicht auf das steuerbare Einkommen abgestellt werden. Durch diese Praxis fällt leider der Kinderabzug ins Leere.

Aufgrund der gesetzlichen Gleichstellung von Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen sowie Rückbaukosten bei Ersatzneubauten mit den "gewöhnlichen" Unterhaltskosten, ist bei diesen Rechnungen eine Unterscheidung von Werterhalt und Wertvermehrung für den Abzug nicht mehr notwendig. Die Kosten sind aber zwingend im Rahmen der Einkommenssteuer geltend zu machen und können, falls dies "vergessen" wurde, nicht später bei der Grundstückgewinnsteuer "nachgeholt" werden.

Es ist also empfehlenswert, möglichst schon bei der Bauplanung auf die zeitliche Verteilung der Kosten zu achten. Für die Bauplanung sind wir nicht die richtigen Ansprechpartner. Aber für Ihre Steuerplanung steht Ihnen die TFP Treuhand AG gerne zur Seite.

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