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Überstunden oder Überzeit? Und wie wird damit umgegangen?

28.06.2022

Dass man als Arbeitnehmer zuweilen länger arbeitet als vorgesehen, kommt vor. Aber nicht immer ist klar, wie die Handhabung dieser zusätzlich geleisteten Stunden genau funktioniert. Wichtig ist die Unterscheidung der beiden Begriffe Überstunden und Überzeit, da sie nicht dasselbe bedeuten und oft verwechselt werden.

Gesetzliche Bestimmungen

Die Regelungen von Überstunden richten sich nach den Bestimmungen in Art. 321c OR und unterliegen einem gewissen Ausgestaltungsspielraum. Die Bestimmungen zur Überzeit richten sich hingegen im öffentlich-rechtlichen Arbeitsgesetz (ArG) und sind zwingend anzuwenden. Das ArG ist jedoch nicht auf alle Arbeitnehmenden anwendbar, weshalb die Unterstellung im Einzelfall geprüft werden muss; insbesondere in Bezug auf die Arbeitszeitregelung findet das ArG keine Anwendung auf Arbeitnehmende, die sogenannte „höhere leitende Angestellte“ sind.

Überstunden vs. Überzeit

Überstunden sind die Stunden, die über die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistet werden, aber noch innerhalb der ordentlich zumutbaren Arbeitsstunden pro Woche liegen. Diese sogenannte Höchstarbeitszeit beträgt für Arbeitnehmende in industriellen Betrieben sowie für Büropersonal, Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailhandels, technische und andere Angestellte 45 Stunden pro Woche. Für alle übrigen Berufsgattungen gilt eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 50 Stunden.

Als Überzeit gelten dann die Stunden, welche die oben erwähnten Höchstarbeitszeiten überschreiten.

Entschädigung von Überstunden

Falls kein verbindlicher Gesamtarbeitsvertrag anwendbar ist, kann im Arbeitsvertrag die Entschädigung von Überstunden beliebig vereinbart werden, konkret:

  • mit Zuschlag
  • ohne Zuschlag
  • Wegbedingung
  • Kompensation durch Freizeit von gleicher Dauer

Falls im Arbeitsvertrag jedoch bezüglich Überstunden nichts vereinbart worden ist, müssen die geleisteten Überstunden mit einem Zuschlag von 25% entschädigt werden.

Entschädigung von Überzeit

Im Grundsatz muss die Überzeit mit einem Zuschlag von 25% entschädigt werden; ist eine andere – für den Arbeitnehmer schlechtere - Regelung vereinbart worden, ist diese unwirksam. Überzeit kann nur mit Freizeit kompensiert werden, wenn der Arbeitnehmende ausdrücklich damit einverstanden ist.

Wieviel Überzeit darf maximal geleistet werden?

Pro Tag dürfen nicht mehr als 2 Stunden Überzeit geleistet werden. In der Jahresbetrachtung dürfen bei einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 45 Stunden bis 170 Stunden Überzeit geleistet werden. Bei 50 Stunden wöchentlicher Höchstarbeitszeit sind es 140 Stunden pro Jahr.

Pflichten des Arbeitgebers

Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers und er ist verpflichtet, Sorge zu tragen, dass die erlaubte Anzahl Überzeitstunden nicht überschritten wird. Stellt er fest, dass zu viel gearbeitet wird, muss er dies dem Arbeitnehmenden verbieten. Um eine Kontrolle über die geleisteten Arbeitsstunden zu haben, ist durch den Arbeitgeber ein (detailliertes) Arbeitszeiterfassungssystem zu führen – manuell oder mit elektronischen Hilfsmitteln.

Die TFP unterstützt Sie gerne bei der Wahl der geeigneten Werkzeuge zur Erfassung der Arbeitszeiten.

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