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Baumängel

neue Regeln

19.11.2025

Am 1. Januar 2026 treten neue Vorschriften im Bauvertragsrecht in Kraft. Sie stärken die Rechte von Bauherrschaften und Immobilienkäufern bei Baumängeln.

Die Revision des Obligationenrechts ver-längert die Rügefristen für offene und verdeckte Mängel auf 60 Tage und verhindert eine vertragliche Verkürzung. Zudem darf das Recht auf Nachbesserung künftig nicht mehr ausgeschlossen werden – sowohl bei Bauwerkverträgen als auch beim Kauf neuer oder kürzlich erstellter Immobilien.

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