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Bundesrat stärkt die Kurzarbeit

US-Zusatzzölle abzufedern

19.11.2025

Um die Auswirkungen der US-Zusatzzölle abzufedern, will der Bundesrat das Instrument der Kurzarbeit weiter stärken. Er hat die maximale Bezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung auf 24 Monate verlängert.

Betroffen von den neuen US-Zusatzzöllen sind rund zehn Prozent der Schweizer Wa-renexporte. Dies stellt für einzelne exportorientierte Unternehmen eine erhebliche Belastung dar. Deshalb unterstützt der Bundesrat eine parlamentarische Initiative zur dringlichen Anpassung der Kurzarbeitsentschädigung Kernpunkt der Vorlage ist die Möglichkeit, die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung (KAE) flexibel auf bis zu 24 Monate auszudehnen. Am 8. Oktober 2025 hat der Bundesrat diese Erhöhung nun beschlossen. Die geänderte Verordnung tritt am 1. November 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Juli 2026. Zusätzlich hat das Parlament bereits im September eine Wartefrist von sechs Monaten eingeführt, wenn ein Betrieb innerhalb derselben Rahmenfrist bereits während 24 Monaten ohne Unterbruch KAE bezogen hat. Seit dem 1. September wird zudem die KAE-Abrechnung nach dem «digital first»-Prinzip online abgewickelt, um Verfahren zu beschleunigen.

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