Bundessteuern
neue Zinssätze
Ab 1. Januar 2026 sinken die Verzugs- und Vergütungszinssätze für die Bundessteuern auf 4,0 Prozent. Freiwillige Vorauszahlungen werden nicht mehr verzinst.
Es gab Zeiten, da hat es sich gelohnt, seine Steuern frühzeitig zu überweisen. Aber der Zinsertrag, den man hier «verdienen» konnte, ist über die letzten Jahre stetig gesunken. Ab 1. Januar 2026 fällt die Verzinsung für die direkte Bundessteuer nun ganz weg. Gleichzeitig sinkt auch der Verzugs- und Vergütungszinssatz von 4,5 Prozent auf 4,0 Prozent. Er kommt bei verspäteter Zahlung zur Anwendung und bei der Verzinsung von Guthaben, die an den Steuerpflichtigen rückerstattet werden.
Diese Zinssätze betreffen neben der Bundessteuer auch weitere Steuern, Abgaben und Sanktionen, darunter die Verrechnungssteuer, Tabaksteuer, Biersteuer, Automobilsteuer, Mineralölsteuer oder die CO₂-Abgabe.