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Erfassung von QR-Rechnungen in Sage 50

10.07.2020

Vor 10 Tagen ist das "Zeitalter" des neuen Zahlungsverkehrs mit QR-Rechnungen angebrochen. Bisher ist die Verbreitung noch gering. Damit Sie dennoch wissen, wie in den Sage 50-Mandanten die neuen QR-Rechnungen erfasst werden, zeigen wir Ihnen hier einige Informationen dazu.

  • Die Kreditorenbuchhaltung muss aktiv sein.
  • Der Bankenstamm muss aktualisiert sein, damit die QR-IBAN-Nummern überprüft und abgespeichert werden können. Damit kann das Programm anhand der QR-IBAN-Nummern die Bank des Zahlungsempfängers identifizieren. Die Aktualisierung wird in den nächsten Tagen bei allen Mandanten von den Mitarbeitern der TFP Treuhand AG durchgeführt.
  • Die QR-IBAN-Angaben müssen auf dem Lieferanten in den Zahlungsverbindungen hinterlegt sein. Im nachfolgenden Film zeigen wir Ihnen die genauen Schritte.

Die eigentliche Erfassung von QR-Rechnungen erfolgt innerhalb von Sage mit einer der drei folgenden Möglichkeiten:

  • Scan der Rechnung in einen Dateiordner und Drag&Drop in ein entsprechendes Erfassungsfeld (oder Auswahl via Dateiauswahl)
  • Scan des QR-Codes mit einem PayEye von Crealogix.
  • Manuelle Erfassung der Angaben.

Vorerst konzentriert sich die TFP Treuhand AG auf die erste Variante. Diese wird im nachfolgenden Film kurz demonstriert. Das PayEye wurde von der TFP getestet. Die Funktionalität ist aber vor allem bei der ebenfalls angepriesenen "klassischen" ESR-Erfassung eher mühsam und fehleranfällig. Solange nur einzelne Belege zu erfassen sind, ist das Scannen und das anschliessende einlesen via Drag&Drop wohl die effizientere Möglichkeit.

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