Was suchen Sie?

Private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen ab 1. Januar 2022

07.12.2021

Bisher mussten die Fahrkosten zum Arbeitsort (ohne Aussendienstanteil) mit 70 Rappen pro Kilometer als Einkommen in der Steuererklärung deklariert werden. Davon konnten bei der direkten Bundessteuer bis maximal 3 000 Franken als Berufskosten abgezogen werden, während die Kantone Höchstbeträge nach kantonalem Recht oder unbeschränkte Beträge erlaubten.

Neu kann die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs inklusive Arbeitswegkosten pro Monat mit 0,9 Prozent (bisher 0,8 Prozent) des Fahrzeugkaufpreises versteuert werden.

Mit der neuen Regelung entfallen die Aufrechnung für den Arbeitsweg und der Fahrkostenabzug bei der direkten Bundessteuer. Dazu entfällt für Arbeitgeber die Pflicht, den Anteil Aussendienst auf dem Lohnausweis zu deklarieren. Hingegen ist bei einer gemischten Nutzung eines Geschäftsfahrzeugs ein Privatanteil als Naturallohn abzurechnen. Der Privatanteil ist wie bisher mit der Mehrwertsteuer abzurechnen, aber auf der mit 0,9 Prozent höheren Basis. Trotz der Änderungen bleibt es weiterhin möglich, die effektive private Nutzung mit einem Fahrtenheft abzurechnen und den Fahrkostenabzug geltend zu machen.

Zusammengefasst lässt sich folgendes feststellen:

  • Im Grundsatz gilt also dieselbe Regelung wie vor FABI, nur, dass der Privatanteil neu um 1,2 Prozent pro Jahr erhöht wird.
  • Beim Ausfüllen der Steuerdeklaration entfällt die Deklaration der Fahrkosten und die FABI-Aufrechnung, was eine administrative Vereinfachung darstellt. Dafür wird der Privatanteil Auto um jährlich 1,2 Prozent erhöht.
  • Für Steuerpflichtige, welche heute keine oder nur eine geringe FABI-Aufrechnung bei steuerbaren Einkommen erfahren, bedeutet die Erhöhung des Privatanteils eine Mehrbelastung.
  • Infolge des höheren Privatanteils muss eine höhere Mehrwertsteuer abgeliefert werden.

Die TFP Treuhand AG wird diese Neuerungen ab Geschäftsjahr 2022 berücksichtigen und bei Bedarf mit Ihnen besprechen. Für Fragen zu diesem Thema stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.

Weiterführende Infos

Einen ausführlicheren Artikel zu diesem Thema finden Sie hier.

Zurück