Was suchen Sie?

Maximalabzug stabil

Für das Steuerjahr 2026 beträgt der abziehbare Maximalbetrag weiterhin 7258 Franken für Personen mit Pensionskasse beziehungsweise 20 Prozent des Erwerbseinkommens (maximal 36288 Franken) für Selbstständige ohne Pensionskasse. Diese Werte sind identisch mit jenen von 2025 und gelten für die ganze Schweiz. Um beim Zeitpunkt der Auszahlung eine unnötig hohe Steuerprogression zu vermeiden, empfiehlt sich, verschiedene Säule-3a-Konti zu eröffnen. So wird es später möglich, die Auszahlungen über mehrere Jahre zu staffeln. Neu besteht offiziell die Möglichkeit, versäumte Einzahlungen aus Vorjahren nachträglich in die Säule 3a einzuzahlen, sofern der aktuelle und der jeweilige «nachzuholende» Betrag nicht überschritten werden. Wer also im Vorjahr weniger eingezahlt hat, kann ab 2026 aufstocken.

Gerne stehen Ihnen unsere Mandatsleiter für die Beantwortung ergänzender Fragen zur Verfügung.