Neues Transparenzregister
Was Unternehmen wissen müssen
Das nationale Parlament hat das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) im Herbst 2025 gutgeheissen und der Bundesrat setzt es nun per 1. Oktober 2026 in Kraft. Damit wird ab 1. Oktober 2026 ein schweizerisches Transparenzregister eingeführt, in welchem die wirtschaftlich berechtigten Personen aller Unternehmen erfasst werden müssen. Das Ziel sei, Eigentumsverhältnisse transparenter zu machen und die Bekämpfung von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und anderen Finanzdelikten zu stärken. Faktisch werden damit wieder hunderttausende von KMU’s mit weiteren bürokratischen Umtrieben von ihrer Wertschöpfung abgehalten.
Das Transparenzregister wird nicht öffentlich, sondern nur bestimmten Behörden und gesetzlich berechtigten Stellen zugänglich sein.
Derzeit wird das Thema auf sehr vielen Kanälen kommuniziert, obwohl es erst ab 1. Oktober 2026 überhaupt umgesetzt werden kann. Um Ihnen einen Überblick auf die bevorstehende Übung zu geben, fassen wir die wichtigsten Aspekte für Sie kurz zusammen:
Insbesondere alle bestehenden und neuen GmbHs und AGs sowie auch weitere juristische Personen.
- Die wirtschaftlich berechtigten Personen der Gesellschaft mit Name, Geburtsdatum, Nationalität und Wohnadresse.
- Falls eine zu meldende Person über keine AHV-Nr. verfügt, ist eine Ausweiskopie einzureichen.
- Alle Änderungen der gemeldeten Tatsachen im Laufe der Zeit.
(Als wirtschaftlich berechtigte Person einer Gesellschaft gilt jede natürliche Person, welche eine Gesellschaft letztendlich dadurch kontrolliert, dass sie direkt oder indirekt, allein oder in gemeinsamer Absprache mit Dritten, mit mindestens 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmen an dieser beteiligt ist, oder diese auf andere Weise kontrolliert. Diese Informationen müsste jede Gesellschaft seit 1.1.2025 bereits kennen und in ihrem Aktienbuch führen. Insofern nichts Neues.)
Letztendlich ist der Verwaltungsrat oder die Geschäftsführung dafür verantwortlich.
Die Eintragung kann (mit wenigen Ausnahmen) nur über die Plattform www.EasyGov.Swiss getätigt werden.
- Die Eintragung ist momentan noch nicht möglich, sondern voraussichtlich erst ab 1. Oktober 2026.
- Für bestehende Gesellschaften sind je nach Rechtsform Meldefristen von drei bis 6 Monaten ab dem 1. Oktober 2026 vorgesehen. Unabhängig von der Übergangsfrist muss bei der ersten Änderung des Handelsregistereintrages nach dem 1. Oktober 2026 die Meldung innerhalb eines Monats nach dieser Änderung erfolgen.
- Für neu gegründete Gesellschaften gilt eine Frist von einem Monat nach Handelsregistereintrag.
Wer vorsätzlich gegen die Melde- oder Auskunftspflichten verstösst oder unrichtige Angaben macht, riskiert eine Busse bis zu CHF 500’000. Fahrlässiges Handeln – etwa das schlichte Vergessen einer Änderungsmeldung – ist hingegen nicht strafbar.
- Auf der Plattform www.EasyGov.swiss ein Konto für die Gesellschaft anlegen.
- Dafür muss eine Person der Gesellschaft (oder Ihr Treuhänder) über ein Behörden-Login verfügen. Wenn Sie noch kein Behörden-Login haben, beschaffen Sie Sich den Behörden-Login AGOV. (Ein Behörden-Login ist ein sicheres, zentrales Nutzerkonto. Es ermöglicht Bürgern, sich digital bei verschiedenen Verwaltungsstellen zu identifizieren, um Behördengänge online zu erledigen. Aktuell existieren bei den verschiedenen kommunalen, kantonalen und eidgenössischen Behörden noch viele unterschiedliche Login-Verfahren. Es zeichnet sich jedoch eine Konsolidierung ab, in deren Verlauf sich AGOV vermutlich als der künftige Standard etablieren wird. Wir empfehlen, dass jede in der Administration tätige Person sich einen AGOV-Login besorgt.)
- Für die Autorisierung auf EasyGov.swiss wird die Gesellschaft per Post einen Vollmachtsantrag erhalten. Die unterzeichnete Vollmacht kann dann online hochgeladen werden.
- Anschliessend ist die bevollmächtigte Person bereit, um über EasyGov.swiss neben der Meldung ins Transparenzregister diverse Behördengänge abzuwickeln oder einzuleiten.
- Mit einem persönlichen AGOV-Login können Sie für mehrere Gesellschaften bevollmächtigt sein.
Bei Fragen oder für die Umsetzung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Weitere Informationen finden u.a. auf www.transpareg.admin.ch.