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Stellenmeldepflicht: Liste der meldepflichtigen Berufsarten für das Jahr 2020

16.12.2019

Das Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat die Liste der meldepflichtigen Berufsarten für das Jahr 2020 definitiv festgelegt. Im Rahmen der Stellenmeldepflicht gilt diese Liste ab einer Arbeitslosenquote von 5 Prozent und mehr, nachdem in der Vergangenheit eine Arbeitslosenquote von 8 Prozent die Schwelle bildete. Sie tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die überarbeitete Liste stützt sich auf die neue Berufsnomenklatur des Bundesamtes für Statistik. Damit können meldepflichtige und nicht meldepflichtige Berufe besser nach Qualifikationsniveaus unterschieden werden. Damit fallen u.a. Fachkräfte in der Küche, Servicefachkräfte in der Gastronomie und Marketingfachkräfte ab 2020 aus der Meldepflicht. Neu werden dafür offene Stellen für alle Hilfsarbeitskräfte – mit Ausnahme von Reinigungskräften – meldepflichtig sein.

Einsehbar ist die Liste der meldepflichtigen Berufsarten für das Jahr 2020 unter: www.arbeit.swiss. Wir empfehlen, direkt den "Check-Up" auf www.arbeit.swiss zu machen. So kann eine Berufsbezeichnung je nach Kanton auf deren Meldepflicht einfach überprüft werden.

Liste: Meldepflichtige Berufsarten

Hier finden Sie die Liste der meldepflichtigen Berufsarten für das Jahr 2020

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